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Der Bericht an den Gutachter: Aufbau, Inhalte, häufige Fehler.

Der Bericht an den Gutachter (Formular PTV 3) entscheidet über die Bewilligung einer Richtlinienpsychotherapie. Gesucht wird innere Logik: eine geschlossene Kette von der Symptomatik über das Störungsmodell und die Diagnose bis zu Behandlungsplan und Prognose — auf zwei Seiten. Die meisten Ablehnungen treffen generische Störungsmodelle ohne individuellen Bezug; die Ablehnungsquote insgesamt liegt nur bei etwa drei bis vier Prozent.

Von Dr. med. Robert Ivancic · Stand: 28. August 2026

Funktion und Lesesituation

Wer einen Bericht an den Gutachter schreibt, schreibt für eine spezifische Lesesituation: Die Gutachterin oder der Gutachter kennt die Patientin oder den Patienten nicht, liest den Bericht typischerweise in fünf bis zehn Minuten und muss auf dieser Grundlage eine fachliche Entscheidung treffen, für die er selbst die Verantwortung trägt. Gesucht wird dabei im Kern eine einzige Sache: innere Logik. Stimmt die Kette von der Symptomatik über das Störungsmodell und die Diagnose bis zum Behandlungsplan und zur Prognose? Wenn ja, wird bewilligt. Wenn nein, kommen Rückfragen, Kürzungen oder Ablehnungen — unabhängig davon, wie lang und ausführlich der Bericht ist.

Das sollte Therapeuten entlasten, nicht einschüchtern: Der Gutachter hat selbst ein Interesse daran zu bewilligen — jede Ablehnung bedeutet auch für ihn Mehrarbeit durch Begründungspflichten, Widerspruchsverfahren und gegebenenfalls Zweitgutachten. Die Aufgabe des Berichts ist es daher, es ihm leicht zu machen, Ja zu sagen. Die Statistik bestätigt das: Die im Antrags- und Gutachterverfahren berichtete Ablehnungsquote liegt bei etwa drei bis vier Prozent; der häufigste Fall ist die uneingeschränkte Befürwortung, und deutlich häufiger als Ablehnungen sind Kürzungen des beantragten Stundenumfangs.

Formal gilt: Antragsteller ist die Patientin oder der Patient (Formblatt PTV 1); der Therapeut begründet den Antrag fachlich (PTV 2) und legt den Bericht im verschlossenen Umschlag PTV 8 bei. Daraus folgt das zwingende Pseudonymisierungsgebot: keine Klarnamen, keine Adressen, keine konkreten Firmen-, Schul- oder Ortsnamen im Fließtext. Bei Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ist außerdem der ärztliche Konsiliarbericht beizufügen — sein Fehlen gehört zu den häufigsten formalen Rücklaufgründen.

Der Aufbau des Berichts

Der Bericht folgt dem Leitfaden PTV 3 der Kassenärztlichen Vereinigungen. Beim Erst- und Umwandlungsantrag umfasst er sieben Ziffern, beim Fortführungsantrag drei. Der Umfang soll in der Regel zwei DIN-A4-Seiten nicht überschreiten — bei wesentlicher Überschreitung kann der Gutachter den Bericht zur sachlichen Verdichtung zurückgeben. Zwei Seiten sind wenig; sie zu füllen erfordert Auswahl, nicht Vollständigkeit.

Ziffer 1: Relevante soziodemographische Daten

Zwei bis vier Zeilen: aktuell ausgeübter Beruf, Familienstand, Zahl und Alter der Kinder, bei Störungsrelevanz Wohnsituation und Bildungsabschluss. Keine Bewertung, keine Diagnose an dieser Stelle. Die Ziffer dient der ersten Verortung — mehr nicht.

Ziffer 2: Symptomatik und psychischer Befund

Mit etwa einem Viertel bis einem Drittel des Textes ist dies der erste der beiden entscheidenden Abschnitte. Er gliedert sich in die geschilderte Symptomatik mit Schwere und Verlauf, Auffälligkeiten in Kontaktaufnahme und Erscheinungsbild während der Probatorik, den psychopathologischen Befund (AMDP-orientiert, ohne explizite AMDP-Struktur — von Bewusstsein und Orientierung über Denken und Affekt bis zu Antrieb und Schlaf; ausführlich dazu der Leitfaden Psychopathologischer Befund nach dem AMDP-System), das Krankheitsverständnis der Patientin oder des Patienten und gegebenenfalls Testergebnisse. Die Suizidalität ist explizit zu benennen — bestehend oder nicht bestehend, mit Aussage zur Absprachefähigkeit; ihr Fehlen ist ein klassischer Rückfragegrund.

Der qualitätsentscheidende Punkt: Die Symptomatik darf keine Liste sein, sondern muss das Störungsmodell vorbereiten. „Der Patient berichtet über Schlaflosigkeit, Konzentrationsprobleme und Antriebslosigkeit" ist eine Aufzählung, nach der der Gutachter fragt: Und? Anders formuliert: „Seit der Kündigung vor acht Monaten zunehmend durchgängig gedrückte Stimmung (BDI-II: 28), Einschlaflatenz über 90 Minuten durch nächtliches Grübeln über berufliches Versagen, sozialer Rückzug mit Aufgabe des wöchentlichen Fußballtrainings. Der Patient attribuiert die Beschwerden auf die Arbeitsmarktsituation und sieht keine eigenen Einflussmöglichkeiten." Hier weiß der Gutachter bereits beim Lesen, dass ein Bedingungsmodell mit externer Attribution und Vermeidung kommen wird — der Boden ist bereitet. Wer in Ziffer 2 Testwerte nennt, objektiviert die klinische Einschätzung: „BDI-II 32 (schwere Depression)" trägt mehr als „schwer depressiv" (zur Auswahl und Einordnung von Testverfahren: Testpsychologische Untersuchung in der Praxis).

Ziffer 3: Somatischer Befund und Konsiliarbericht

Kurz und störungsrelevant ausgewählt. Ärztliche Psychotherapeuten fassen eigene somatische Befunde zusammen; Psychologische Psychotherapeuten verweisen auf den beiliegenden Konsiliarbericht und geben dessen Kernbefund in zwei bis vier Zeilen wieder. Hier gehören auch Suchtmittelkonsum, aktuelle psychopharmakologische Medikation (Wirkstoff, Dosierung, Verordner) und — sehr wichtig — die psychotherapeutischen, psychiatrischen und psychosomatischen Vorbehandlungen mit Setting, Zeitraum, Erfolg und Beendigungsgrund hin.

Ziffer 4: Lebensgeschichte, Krankheitsanamnese und Störungsmodell

Der umfangreichste und entscheidende Abschnitt, gut ein Drittel bis fast die Hälfte des Textes. Die biografische Anamnese bleibt fokussiert: aufgenommen wird nur Behandlungsrelevantes — Bindungserfahrungen, familiäre Atmosphäre, Traumata und Verluste, kritische Lebensereignisse, familiäre Belastungen. Es folgen die Krankheitsanamnese (Erstmanifestation, Verlaufstyp, Auslöser von Erstmanifestation und aktuellem Rezidiv) und dann das verfahrensspezifische Erklärungsmodell, dem der nächste Abschnitt dieses Artikels gewidmet ist.

Ziffer 5: Diagnose zum Zeitpunkt der Antragstellung

ICD-10-Diagnosen mit vollständigem Code (F33.1, nicht F33) und Angabe der Diagnosesicherheit, die Hauptdiagnose zuerst, dann Komorbiditäten. Bei tiefenpsychologisch fundierter und analytischer Psychotherapie kommt eine psychodynamische Diagnose hinzu, die Konflikt, Struktur und Persönlichkeitsprofil in einem Satz verdichtet, etwa: „Strukturelle Störung auf mittlerem Integrationsniveau mit passiv-aggressiv-abhängiger Persönlichkeitsstruktur und aktualisiertem Autonomie-Abhängigkeits-Konflikt." Die zentrale Qualitätsregel: Jede Diagnose muss durch die Symptomschilderung in Ziffer 2 vollständig getragen sein. Ein Code ohne entsprechende Symptomschilderung ist ein Ablehnungsgrund.

Ziffer 6: Behandlungsplan und Prognose

Fünf Unterpunkte: zunächst die konkreten, mit der Patientin oder dem Patienten reflektierten Therapieziele — drei bis sechs, messbar, beobachtbar, patientennah formuliert und von proximalen zu distalen Zielen hierarchisiert. Dann der individuelle, krankheitsbezogene Behandlungsplan mit den geplanten Methoden, darauf die Begründung des Settings (Einzel- oder Gruppentherapie, Sitzungszahl, Frequenz), die Kooperation mit anderen Berufsgruppen und schließlich die Prognose. Wie Plan und Prognose aus dem Störungsmodell abgeleitet werden, behandelt der Abschnitt „Vom Modell zum Behandlungsplan" weiter unten.

Ziffer 7: Nur beim Umwandlungsantrag

Bei der Umwandlung von Kurzzeit- in Langzeittherapie kommt die Darstellung des bisherigen Behandlungsverlaufs hinzu: Veränderung der Symptomatik, Erreichung der KZT-Ziele und — entscheidend — die Begründung, warum die verbleibenden Kurzzeitstunden nicht ausreichen. Ziffer 7 ist kein lästiger Anhang, sondern die Chance, zwei Dinge gleichzeitig zu zeigen: Die Therapie wirkt, und sie ist noch nicht abgeschlossen. Am wirksamsten mit Prä-Post-Testwerten: „In 24 Kurzzeitsitzungen konnte eine Reduktion der depressiven Symptomatik erreicht werden (BDI-II 32 → 19). […] Jedoch zeigt sich, dass die zugrunde liegenden dysfunktionalen Schemata tiefer verankert sind als initial eingeschätzt. Die Bearbeitung auf Schemaebene erfordert eine Fortführung im Langzeitrahmen."

Das Störungsmodell: das Herzstück

An Ziffer 4 hängen die meisten Ablehnungen — nicht weil das Modell fehlt, sondern weil es generisch bleibt. Der Gutachter will verstehen, wie bei diesem konkreten Menschen aus seiner Geschichte und seiner aktuellen Situation genau diese Störung entstanden ist und aufrechterhalten wird. Jedes Verfahren hat dafür ein eigenes Analyseinstrumentarium, und der Bericht muss im Denkstil des beantragten Verfahrens bleiben — ein verfahrenswidriger Hybridstil (etwa psychodynamische Sprache in einem VT-Bericht) verrät sich sofort.

Verhaltenstherapie: die funktionale Verhaltensanalyse

Die Verhaltensanalyse arbeitet auf zwei Ebenen. Die Makroanalyse folgt dem Vulnerabilitäts-Stress-Modell: prädisponierende Faktoren (genetisch-temperamentbezogene Belastungen, biografisch erworbene Schemata und Grundannahmen), auslösende Faktoren (das kritische Lebensereignis, das die Dekompensation ausgelöst hat) und aufrechterhaltende Faktoren (Vermeidung, Sicherheitsverhalten, Katastrophisieren, fehlende Verstärker, sekundärer Krankheitsgewinn). Die Mikroanalyse beschreibt die Leitsymptomatik im SORKC-Schema: die auslösende Situation (extern wie intern), die Organismusvariablen (biologische Faktoren, kognitive Schemata, Grundannahmen), die Reaktion auf allen vier Ebenen (physiologisch, emotional, kognitiv, motorisch) und die Konsequenzen — kurzfristig die negative Verstärkung durch Entlastung, langfristig Einengung, Selbstwertverlust und Leiden.

Der häufigste Fehler ist das Lehrbuch-SORKC ohne Patientenbezug: „S: Soziale Situationen. O: Niedrige Selbstwirksamkeit. R: Vermeidung. C+: kurzfristige Entlastung. C−: langfristige Isolation" könnte über jeden sozialphobischen Patienten geschrieben sein. Bewilligungsfähig ist dagegen die individuelle Analyse: „In der Situation des anstehenden Vortrags vor dem Team aktiviert sich das Schema ‚Ich werde versagen und entlarvt werden' — erworben in einer Kindheit, in der Anerkennung des leistungsorientierten Vaters an fehlerfreie Leistung geknüpft war. Es folgen physiologisch Herzrasen und Atemnot, emotional intensive Angst und Scham, kognitiv Katastrophengedanken, verhaltensbezogen Vermeidung durch Krankmeldung. Kurzfristig Entlastung — die Vermeidung wird negativ verstärkt; langfristig drohender Arbeitsplatzverlust, der die Überzeugung der eigenen Unzulänglichkeit bestätigt." Die Regel lautet: Jede SORKC-Komponente muss diesen Patienten beschreiben, nicht die Diagnose.

Tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie: die Psychodynamik

Das psychodynamische Modell folgt der OPD-2: der zeitüberdauernde unbewusste Konflikt (mit Modus und Verarbeitungsniveau), das Integrationsniveau der strukturellen Ich-Funktionen, die dominanten Abwehrmechanismen und das dysfunktionale Beziehungsmuster. Sein Herzstück ist aber die psychodynamische Hypothese als Kompromissbildung: Sie beantwortet die Frage, warum genau dieses Symptom, genau bei diesem Patienten, genau jetzt auftritt — als Kompromiss zwischen unbewusstem Wunsch und Abwehr, ausgelöst durch den aktuellen Anlass.

Auch hier ist das Anti-Muster das Aufzählen von Achsen ohne Dynamik: „Achse III: Selbstwertkonflikt, passiver Modus. Achse IV: mäßig integriert" ist Diagnostik, nicht Psychodynamik. Überzeugend ist dagegen die lebendige Verbindung: „Die Auslösersituation — die Beförderung einer jüngeren Kollegin — reaktiviert den zentralen Selbstwertkonflikt: Die Patientin erlebt jede Bevorzugung anderer als Bestätigung der frühen Erfahrung, ‚nie gut genug' zu sein. Die depressive Dekompensation lässt sich als Zusammenbruch der bisherigen kompensatorischen Leistungsbemühungen verstehen; die vorherrschende Abwehr — die Wendung der Aggression gegen das Selbst — zeigt sich in massiven Selbstvorwürfen." Der Gutachter muss beim Lesen denken: Ja, das ergibt Sinn.

Systemische Therapie: das systemische Erklärungsmodell

Die Systemische Therapie denkt in Beziehungen statt in Individuen. Die Analyse beschreibt die Beziehungsstrukturen des relevanten Systems (Hierarchien, Koalitionen, Grenzen, Subsysteme), die zirkulären Interaktionsmuster — wer reagiert wie auf wen, und wie verstärkt sich das Muster —, die Bedeutungsgebungen des Systems zum Problem und die bisherigen Lösungsversuche, die das Problem häufig gerade aufrechterhalten („mehr vom Gleichen"). Zentral ist die Hypothese zur Symptomfunktion: Welche Funktion hat das Symptom für das System — stabilisiert es eine Koalition, bindet es einen distanzierten Partner, vermeidet es einen offenen Konflikt? Ergänzt wird dies durch eine Ressourcenanalyse und die gemeinsam mit der Patientin oder dem Patienten entwickelte, O-Ton-nahe Problemdefinition.

Das Anti-Muster ist die individuenzentrierte Analyse mit dem Etikett „systemisch": Wenn die Darstellung im Kern wie eine VT- oder TP-Hypothese klingt, erkennt der Gutachter das. Systemisch heißt: Das Symptom gehört nicht der Patientin allein — das Muster wird von mehreren Beteiligten gemeinsam getragen.

Vom Modell zum Behandlungsplan: Maßnahmen begründen

Der Behandlungsplan in Ziffer 6 ist der Punkt, an dem sich zeigt, ob das Störungsmodell Arbeit geleistet hat. Die Regel: Jede Methode muss aus dem Modell ableitbar sein. Eine Aufzählung wie „kognitive Umstrukturierung, Verhaltensaktivierung, Psychoedukation, Entspannungsverfahren, Exposition" ist eine Wunschliste, kein Plan — der Gutachter fragt: Warum gerade das, bei diesem Patienten?

Bewilligungsfähig ist der phasenhafte Plan, der Methoden an Modellkomponenten koppelt. In der Verhaltenstherapie folgt aus einer aufrechterhaltenden Vermeidung die graduierte Exposition (in sensu und in vivo entlang einer individuellen Angsthierarchie), aus dysfunktionalen Grundannahmen die kognitive Umstrukturierung, aus Anhedonie und fehlenden Verstärkern die Verhaltensaktivierung, aus tief verankerten früh erworbenen Schemata schematherapeutische Arbeit; am Ende stehen Rückfallprophylaxe und ausschleichende Frequenz. In den psychodynamischen Verfahren folgt aus dem benannten Konflikt dessen Bearbeitung in der Übertragungsbeziehung, aus den Abwehrmustern deren Deutung und Durcharbeiten, aus strukturellen Einschränkungen die Stärkung der betroffenen Ich-Funktionen — bei strukturell beeinträchtigten Patienten in strukturbezogen modifizierter Technik. In der Systemischen Therapie folgen aus starren Interaktionsmustern zirkuläres Fragen und Reframing, aus transgenerationalen Loyalitäten Genogrammarbeit, aus der Systemebene das Mehrpersonensetting mit Partner oder Familie.

Drei weitere Elemente tragen den Plan. Erstens die Setting-Begründung: Stundenzahl und Frequenz müssen aus Schwere und Verlauf folgen — ein Langzeitantrag ohne Erklärung, warum der Kurzzeitrahmen nicht ausreicht („die schematische Verankerung der Überzeugungen erfordert über die symptomatische Stabilisierung hinaus eine schemabasierte Bearbeitung, die im KZT-Rahmen nicht abschließbar wäre"), kommt zurück. Zweitens die Ziele: spezifisch, präzise, operationalisierbar und mit individuellem Patienteninhalt gefüllt — „Wiederaufnahme des Fußballtrainings als verhaltensaktivierendes Element" statt „Verbesserung der sozialen Kompetenz". Drittens die Prognose: Sie wird differenziert nach Motivation, Umstellungsfähigkeit, inneren Veränderungshindernissen (Krankheitsgewinn, rigide Schemata) und äußeren Veränderungshindernissen formuliert. Eine Prognose, die nur Günstiges aufzählt, wirkt unrealistisch; überzeugend ist die Dreiteilung aus günstigen Faktoren, Hindernissen und dem konkreten Umgang mit den Hindernissen im Behandlungsplan.

Typische Ablehnungsgründe

Aus den genannten Baustellen ergeben sich die wiederkehrenden Ablehnungs- und Rückfragemuster der Gutachterpraxis. An erster Stelle steht das generische Störungsmodell ohne individuellen Bezug. Es folgen Inkonsistenzen innerhalb des Berichts: ein hoch geschilderter Leidensdruck bei unauffälligem Befund oder umgekehrt; eine Diagnose, die durch die Symptomschilderung nicht gedeckt ist; ein Behandlungsplan ohne erkennbaren Bezug zum Modell; Ziele ohne Diagnosebezug oder ohne Überprüfbarkeit. Häufig sind außerdem unbehandelte Sonderfragen: Komorbidität, Suizidalität, stationäre oder medikamentöse Behandlungsalternativen werden nicht erwähnt, die Abgrenzung zu früheren oder parallelen Behandlungen fehlt. Auf formaler Ebene führen übersprungene Ziffern, der fehlende Konsiliarbericht, Klarnamen im Text, Briefform („Sehr geehrte Frau Gutachterin" — der PTV-3-Bericht ist ein Informationsblatt, kein Brief) und die Überschreitung des Umfangs zu Rückläufen. Beim Fortführungsantrag schließlich ist der Klassiker der Bericht, der nur sagt „es ist noch nicht fertig": Gefragt sind ehrlicher Verlauf inklusive Stagnationen, quantifizierte Symptomveränderung, eine inhaltlich neue oder vertiefte Begründung — nicht „mehr desselben" — und ein konkreter Plan zum Therapieabschluss mit Ausblendephase und Rezidivprophylaxe.

Wenn der Antrag abgelehnt wird: der Ergänzungsbericht

Widerspruch gegen die Entscheidung der Kasse kann nur die Patientin oder der Patient einlegen; der Therapeut begründet den Widerspruch fachlich im Ergänzungsbericht, wenn die Kasse ein Zweitgutachten einholt. Der Ergänzungsbericht hat freie Form, aber eine klare Logik: Er nimmt jeden Kritikpunkt des Erstgutachtens einzeln auf und reagiert mit einem von drei Mustern — Klarstellung, wenn der Gutachter Informationen übersehen hat („anscheinend war nicht ausreichend deutlich, dass …"); begründete fachliche Gegenposition, wenn eine Interpretationsdifferenz vorliegt, gern gestützt auf S3-Leitlinien oder Diagnosekriterien; oder Teilkonzession, wenn ein Punkt berechtigt ist, andere aber unberührt bleiben. Neue Befunde — zwischenzeitlich erhobene Testverfahren, neue Konsiliare, Verlaufsbeobachtungen — werden hinzugefügt, und der Bericht schließt mit einer kurzen, zusammenfassenden Begründung der Therapienotwendigkeit inklusive der Frage, warum alternative Maßnahmen nicht ausreichen.

Drei Stilregeln sind dabei entscheidend: sachlich bleiben (der Erstgutachter ist Fachkollege, nicht Gegner — Spitzen und Sarkasmus sind kontraproduktiv), den Erstantrag nicht wiederholen (der Zweitgutachter hat beide Dokumente vorliegen) und knapp bleiben. Bleibt auch das Zweitgutachten ablehnend, ist je nach KV ein Obergutachterverfahren vorgesehen, dem sämtliche bisherige Unterlagen vorzulegen sind.

Stil und Handwerk

Ein guter Bericht ist an seiner Ökonomie erkennbar. Zwei Seiten bei etwa 1.000 bis 1.200 Wörtern bedeuten: Jedes Wort muss arbeiten. Stichworte sind im PTV-3-Format erlaubt — das heißt keine Füllsätze, nicht Telegrammstil. Die goldene Frage bei jedem Satz lautet: Braucht der Gutachter diese Information, um die Bewilligung zu begründen? „Die Patientin hat zwei Katzen" braucht er nicht; „alleinlebend, keine Bezugspersonen im näheren Umfeld" schon. Fachsprache wird gezielt eingesetzt — für Diagnosen und Modelle ja, als Jargon-Vorhang nein; konkrete Beschreibungen dürfen alltagsnah bleiben („die Patientin verlässt die Wohnung seit sechs Monaten nur noch für Behördengänge" statt nur „sozialer Rückzug"). Patientenaussagen stehen in indirekter Rede, Wertungen („leider", „erschreckend") und rhetorische Fragen haben im Bericht nichts zu suchen, Zeitangaben sind präzise („seit etwa acht Monaten" statt „schon länger").

Zwei strukturelle Regeln runden das Handwerk ab: Keine Wiederholungen über Ziffern hinweg — der psychopathologische Befund gehört nur in Ziffer 2, die Biografie nur in Ziffer 4, Ziele und Plan nur in Ziffer 6; es gibt keine Zusammenfassungsziffer. Und der Text soll fließen: Auch wenn nur Ziffernnummern statt Überschriften stehen, kann der letzte Satz eines Abschnitts auf den nächsten vorarbeiten — der Gutachter erlebt den Bericht dann als zusammenhängendes Argument, nicht als Stückwerk.

So unterstützt Medivian dabei.

Das Werkzeug Psychotherapieantrag (PTV 3) führt tabweise durch die Berichtsstruktur des jeweiligen Antragstyps — Erstantrag, Umwandlung, Fortführung und Ergänzungsbericht, für alle Richtlinienverfahren. Sie liefern die fachlichen Inhalte als Stichworte oder Sitzungstranskript, Medivian formuliert daraus den Fließtext, ordnet die Inhalte den Ziffern zu, wahrt den verfahrensspezifischen Stil und prüft vor Ausgabe Kohärenz, Umfang und Pseudonymisierung. Fehlen Pflichtangaben, fragt das Werkzeug nach, statt Lücken zu füllen. Alle klinischen Entscheidungen — Diagnose, Verfahren, Stundenumfang, Prognose — treffen Sie.

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Häufige Fragen

Wie lang darf der Bericht an den Gutachter sein?

In der Regel nicht mehr als zwei DIN-A4-Seiten, etwa 1.000 bis 1.200 Wörter. Bei wesentlicher Überschreitung kann der Gutachter den Bericht zur sachlichen Verdichtung zurückgeben. Zwei Seiten zu füllen erfordert Auswahl, nicht Vollständigkeit.

Wie oft werden Psychotherapieanträge abgelehnt?

Die berichtete Ablehnungsquote liegt bei etwa drei bis vier Prozent. Der häufigste Fall ist die uneingeschränkte Befürwortung; deutlich häufiger als Ablehnungen sind Kürzungen des beantragten Stundenumfangs.

Was ist der häufigste Ablehnungsgrund?

Das generische Störungsmodell ohne individuellen Bezug — eine Analyse, die über jeden Patienten mit derselben Diagnose geschrieben sein könnte. Danach folgen Inkonsistenzen innerhalb des Berichts: eine Diagnose, die durch die Symptomschilderung nicht gedeckt ist, oder ein Behandlungsplan ohne Bezug zum Modell.

Wer legt Widerspruch ein, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Widerspruch gegen die Entscheidung der Kasse kann nur die Patientin oder der Patient einlegen. Der Therapeut begründet den Widerspruch fachlich im Ergänzungsbericht, wenn die Kasse ein Zweitgutachten einholt — mit den Mustern Klarstellung, begründete Gegenposition oder Teilkonzession.

Dürfen Klarnamen in den Bericht?

Nein. Es gilt das Pseudonymisierungsgebot: keine Klarnamen, keine Adressen, keine konkreten Firmen-, Schul- oder Ortsnamen im Fließtext. Der Bericht wird im verschlossenen Umschlag PTV 8 beigelegt.

Dr. med. Robert Ivancic

Arzt für Nervenheilkunde, Arzt für Psychiatrie und Psychotherapie. Geschäftsführer der Ceremaris GmbH, die Medivian entwickelt.

Literatur

  • Bockwyt, E. (2016). Der verhaltenstherapeutische Bericht an den Gutachter. VT-Anträge präzise und individuell erstellen. Stuttgart: Schattauer (Hogrefe).
  • Boessmann, U. & Jungclaussen, I. (2009). Bericht abgelehnt – was nun? Praxis-Ratgeber zu den wichtigsten Ablehnungsgründen für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie. Berlin: Deutscher Psychologen Verlag.
  • Boessmann, U. (2012). Berichte an den Gutachter schnell und sicher schreiben. Kompendium und Repetitorium für psychodynamische Psychotherapie. Berlin: Deutscher Psychologen Verlag.
  • Adler, D. (2012). Der Antrag auf psychodynamische Psychotherapie. Ein Leitfaden zur Berichterstellung. Gießen: Psychosozial-Verlag.
  • Dieckmann, M., Dahm, A. & Neher, M. (Hrsg.). Faber/Haarstrick: Kommentar Psychotherapie-Richtlinien. München: Urban & Fischer (jeweils aktuelle Auflage).
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung. Gutachter-Handbuch Psychotherapie (Praxisinfospezial), kbv.de.
  • Kassenärztliche Vereinigungen / Psychotherapeutenkammern. Leitfaden PTV 3 (jeweils aktuelle Fassung der zuständigen KV).
  • Gemeinsamer Bundesausschuss. Psychotherapie-Richtlinie, aktuelle Fassung.
  • Wittmann, W. W. u. a. (2011). Qualitätsmonitoring in der ambulanten Psychotherapie. Modellprojekt der Techniker Krankenkasse — Abschlussbericht. Hamburg: Techniker Krankenkasse.

Dieser Artikel gibt fachliche Orientierung und ersetzt nicht die Lektüre der aktuellen Psychotherapie-Richtlinie, des Leitfadens PTV 3 und der Formularvorgaben der Kassen.